Handelsrecht und Vertriebsrecht
Ihr Berater für
Handelsrecht und Vertriebsrecht
Wir helfen unseren Mandanten bei allen Fragen des deutschen Handelsrechts und Vertriebsrechts. Sie wollen Waren und Dienstleistungen importieren oder exportieren? Wir beraten Sie in allen grenzüberschreitenden Rechtsfragen – vom einfachen Kaufvertrag bis hin zu komplexen wettbewerbsrechtlichen Fällen und komplizierten Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Handelspartnern.
Unsere Anwälte beraten Sie im deutschen Handelsrecht und Vertriebsrecht insbesondere in diesen Bereichen:
- Kaufrecht, Werklieferungsverträge, insbesondere UN-Kaufrecht/International Sale of Goods (CISG) und grenzüberschreitende Sachverhalte
- Vertriebsrecht: z. B. Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchise
- Werkrecht, Bauverträge und Anlagenverträge, Dienstleistungsverträge
- Vergaberecht
- Wettbewerbsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz/Intellectual property (IP-Recht) und Markenrecht
- Vertragsgestaltung, Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Forderungseinzug